Ihr Ansprechpartner
Raik Sollwedel
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kommen Sie auf uns zu.
Sie möchten Wohnungseigentum erwerben oder veräußern und benötigen Hilfe im Paragraphendschungel des Wohnungseigentumsrechts? Oder sind Sie bereits Eigentümer und brauchen einen juristischen Rat? In beiden Fällen bieten Ihnen die Kanzlei Sollwedel aus Berlin Ihnen fundierten Beistand bei allen Rechtsfragen bezüglich Ihres Objekts. Ob Maklerverträge, Vermietung oder rechtliche Hilfe bei Eigentümerversammlungen – Sie erhalten jederzeit rechtliche Unterstützung für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)!
Mit einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht stellen wir Ihnen im Rahmen einer exzellenten Betreuung selbstverständlich alle entsprechenden Leistungen gemäß §14c der Fachanwaltsordnung (FAO) sowie einige Zusatzleistungen zur Verfügung.
Juristische Expertise bei allen Fragen zu Mietverhältnissen von Wohnimmobilien sowie gewerblichen Immobilien
Beistand bei juristischen Streitigkeiten durch das Wohnungseigentumsgesetz
Juristische Beratung in puncto Makler beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Wohnungseigentum
Beantwortung steuerrechtlicher Fragen in Bezug auf Wohnimmobilien sowie Gewerbeobjekte
Rechtliche Hilfe bei der Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Als Experten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen die Kanzlei jederzeit mit ihrer Expertise zur Seite. Das Vorgehen umfasst dabei:
Daraus ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
Sollten Sie also spezialisierten Rechtsbeistand im Bereich Wohnungseigentumsrecht suchen, ist die Kanzlei Ihre richtige Anlaufstelle. Mit Ihnen gemeinsam wird der Beratungsbedarf und alle offenen Fragen geklärt. Mit dem Einstieg ebnen Sie zudem Weg für zukünftige Planungssicherheit, indem die Kanzlei Ihnen bei allen juristischen Problemen im Wohnungseigentumsrecht zur Seite stehen. Setzen auch Sie auf großen Sachverstand und einen verlässlichen Rechtsanwalt an Ihrer Seite!
Sie benötigen Beratung? Rufen Sie einfach an!
Raik Sollwedel
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht